Ordentliches Mitglied.
Mitgliedschaft dauert 1 Jahr – Kündigungsfrist für das Folgejahr ist der 31.10. des vorangehenden Jahres.
Stimmrecht im Vorstand und der Generalversammlung
Zum ordentlichen Mitglied wird man vom Vorstand nach Vorschlag gewählt
Mitgliedsgebühr:
€ 50.-
Mitgliedsausweis: Ja – im Scheckkartenformat.
Eine Manipulationsgebühr für den Fall des Verlustes, der Herstellung, der Wiederbeschaffung oder der Ausschreibung zur Fahndung im Diebstahlsfalle in der Höhe von € 20.- wird bei Ausweisübergabe eingehoben. Im Falle des Vereinsaustrittes wird diese Gebühr gegen Kartenrückgabe wiedererstattet
Ausserordentliches Mitglied
Mitgliedsdauer dauert 1 Jahr – Kündigungsfrist für das Folgejahr ist der 31.10. des vorangehenden Jahres
Kein Stimmrecht im Vorstand oder der Generalversammlung
Zum außerordentlichen Mitglied wird jeder Mann/Frau durch Einzahlung des Jahresmitgliedsbetrages für das laufende Kalenderjahr.
Mitgliedsgebühr:
€ 50.-
Mitgliedsausweis: Ja – im Scheckkartenformat.
Eine Manipulationsgebühr für den Fall des Verlustes, der Herstellung, der Wiederbeschaffung oder der Ausschreibung zur Fahndung im Diebstahlsfalle in der Höhe von € 20.- wird bei Ausweisübergabe eingehoben. Im Falle des Vereinsaustrittes wird diese Gebühr gegen Kartenrückgabe wiedererstattet
Anschlussmitglied.
Mitgliedschaft dauert 1 Jahr – Kündigungsfrist für das Folgejahr ist der 31.10. des vorangehenden Jahres.
Kein Stimmrecht im Vorstand und der Generalversammlung
Zum Anschlussmitglied können Ehepartner, Lebensgefährten oder Kinder eines vollzahlenden Mitgliedes, bzw. Angehörige, Inhaber oder Mitarbeiter eines Firmen- oder juristischen Mitgliedes auf Antrag an den Vorstand werden.
Mitgliedsgebühr:
€ 30.-
Mitgliedsausweis: Ja – im Scheckkartenformat.
Eine Manipulationsgebühr für den Fall des Verlustes, der Herstellung, der Wiederbeschaffung oder der Ausschreibung zur Fahndung im Diebstahlsfalle in der Höhe von € 20.- wird bei Ausweisübergabe eingehoben. Im Falle des Vereinsaustrittes wird diese Gebühr gegen Kartenrückgabe wiedererstattet
Jugendmitglied.
Mitgliedschaft dauert 1 Jahr – Kündigungsfrist für das Folgejahr ist der 31.10. des vorangehenden Jahres.
Kein Stimmrecht im Vorstand und der Generalversammlung
Als Jugendmitglied gelten alle Personen bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres, bis zur erfolgreichen Beendigung der Berufsausbildung, bzw. bis zum Eintritt der Selbsterhaltungsfähigkeit.
Mitgliedsgebühr:
€ 25.-
Mitgliedsausweis: Ja – im Scheckkartenformat.
Eine Manipulationsgebühr für den Fall des Verlustes, der Herstellung, der Wiederbeschaffung oder der Ausschreibung zur Fahndung im Diebstahlsfalle in der Höhe von € 20.- wird bei Ausweisübergabe eingehoben. Im Falle des Vereinsaustrittes wird diese Gebühr gegen Kartenrückgabe wiedererstattet
Firmen- oder juristisches Mitglied.
Mitgliedschaft dauert 1 Jahr – Kündigungsfrist für das Folgejahr ist der 31.10. des vorangehenden Jahres.
Kein Stimmrecht im Vorstand und der Generalversammlung
Als Firmen- oder juristische Mitglieder gelten alle Unternehmungen, Betriebe, Vereine die den Verein und seine Vereinsziele unterstützen wollen. Die Firmen- oder juristische Mitgliedschaft hat keinen Personenbezug. Inhaber, Angehörige oder Mitarbeiter von Firmen- oder juristischen Mitgliedern haben das Recht als Anschlussmitglieder aufgenommen zu werden. Löst das Firmen- oder juristische Mitglied die Mitgliedschaft auf, endet auch automatisch die Mitgliedschaft seiner Anschlussmitglieder. Eine Umstellung auf Ausserordentliches Mitglied ist jederzeit möglich
Mitgliedsgebühr:
€ 200.-
Mitgliedsausweis: Ja – im Scheckkartenformat.
Eine Manipulationsgebühr für den Fall des Verlustes, der Herstellung, der Wiederbeschaffung oder der Ausschreibung zur Fahndung im Diebstahlsfalle in der Höhe von € 20.- wird bei Ausweisübergabe eingehoben. Im Falle des Vereinsaustrittes wird diese Gebühr gegen Kartenrückgabe wiedererstattet
Ehrenmitglieder oder V.I.P Mitglied.
Mitgliedschaft ist immerwährend und endet nur auf eigenen Antrag oder Beschluss des Vorstandes.
Kein Stimmrecht im Vorstand und der Generalversammlung
Zum Ehren- oder V.I.P. Mitglied wird man vom Vorstand nach Vorschlag gewählt. Es müssen außerordentliche Leistungen im Sinne des Vereines oder für den Verein erbracht werden um zu einem Ehren- oder V.I.P Mitglied erhoben zu werden.
Mitgliedsgebühr:
Keine
Mitgliedsausweis: Ja – im Scheckkartenformat.