Ordentliches Mitglied.

Mitgliedschaft dauert 1 Jahr  – Kündigungsfrist für das Folgejahr ist der 31.10. des vorangehenden Jahres.

Stimmrecht im Vorstand und der Generalversammlung

Zum ordentlichen Mitglied wird man vom Vorstand nach Vorschlag gewählt

Mitgliedsgebühr:

€ 50.-

Mitgliedsausweis: Ja – im Scheckkartenformat.

Eine Manipulationsgebühr für den Fall des Verlustes, der Herstellung, der Wiederbeschaffung oder der Ausschreibung zur Fahndung  im Diebstahlsfalle in der Höhe von  € 20.- wird bei Ausweisübergabe eingehoben. Im Falle des Vereinsaustrittes wird diese Gebühr gegen Kartenrückgabe wiedererstattet

Ausserordentliches  Mitglied

Mitgliedsdauer dauert 1 Jahr – Kündigungsfrist für das Folgejahr ist der 31.10. des vorangehenden Jahres

Kein Stimmrecht im Vorstand oder der Generalversammlung

Zum außerordentlichen Mitglied wird jeder Mann/Frau durch Einzahlung des Jahresmitgliedsbetrages für das laufende Kalenderjahr.

Mitgliedsgebühr:

€ 50.-

Mitgliedsausweis: Ja – im Scheckkartenformat.

Eine Manipulationsgebühr für den Fall des Verlustes, der Herstellung, der Wiederbeschaffung oder der Ausschreibung zur Fahndung  im Diebstahlsfalle in der Höhe von  € 20.- wird bei Ausweisübergabe eingehoben. Im Falle des Vereinsaustrittes wird diese Gebühr gegen Kartenrückgabe wiedererstattet

Anschlussmitglied.

Mitgliedschaft dauert 1 Jahr  – Kündigungsfrist für das Folgejahr ist der 31.10. des vorangehenden Jahres.

Kein Stimmrecht im Vorstand und der Generalversammlung

Zum Anschlussmitglied können Ehepartner, Lebensgefährten oder Kinder eines  vollzahlenden Mitgliedes, bzw. Angehörige, Inhaber oder Mitarbeiter eines Firmen- oder juristischen Mitgliedes  auf Antrag an den Vorstand werden.

Mitgliedsgebühr:

€ 30.-

Mitgliedsausweis: Ja – im Scheckkartenformat.

Eine Manipulationsgebühr für den Fall des Verlustes, der Herstellung, der Wiederbeschaffung oder der Ausschreibung zur Fahndung  im Diebstahlsfalle in der Höhe von  € 20.- wird bei Ausweisübergabe eingehoben. Im Falle des Vereinsaustrittes wird diese Gebühr gegen Kartenrückgabe wiedererstattet

Jugendmitglied.

Mitgliedschaft dauert 1 Jahr  – Kündigungsfrist für das Folgejahr ist der 31.10. des vorangehenden Jahres.

Kein Stimmrecht im Vorstand und der Generalversammlung

Als  Jugendmitglied gelten alle Personen bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres, bis zur  erfolgreichen Beendigung der Berufsausbildung, bzw. bis zum Eintritt der Selbsterhaltungsfähigkeit.

Mitgliedsgebühr:

€ 25.-

Mitgliedsausweis: Ja – im Scheckkartenformat.

Eine Manipulationsgebühr für den Fall des Verlustes, der Herstellung, der Wiederbeschaffung oder der Ausschreibung zur Fahndung  im Diebstahlsfalle in der Höhe von  € 20.- wird bei Ausweisübergabe eingehoben. Im Falle des Vereinsaustrittes wird diese Gebühr gegen Kartenrückgabe wiedererstattet

Firmen- oder juristisches Mitglied.

Mitgliedschaft dauert 1 Jahr  – Kündigungsfrist für das Folgejahr ist der 31.10. des vorangehenden Jahres.

Kein Stimmrecht im Vorstand und der Generalversammlung

Als Firmen- oder juristische Mitglieder gelten alle Unternehmungen, Betriebe, Vereine die den Verein und seine Vereinsziele unterstützen wollen. Die Firmen- oder juristische Mitgliedschaft hat keinen Personenbezug. Inhaber, Angehörige oder Mitarbeiter  von Firmen- oder juristischen Mitgliedern haben das Recht als Anschlussmitglieder aufgenommen zu werden. Löst das Firmen- oder juristische Mitglied die Mitgliedschaft auf, endet auch automatisch die Mitgliedschaft seiner Anschlussmitglieder. Eine Umstellung auf Ausserordentliches Mitglied ist jederzeit möglich

Mitgliedsgebühr:

€ 200.-

Mitgliedsausweis: Ja – im Scheckkartenformat.

Eine Manipulationsgebühr für den Fall des Verlustes, der Herstellung, der Wiederbeschaffung oder der Ausschreibung zur Fahndung  im Diebstahlsfalle in der Höhe von  € 20.- wird bei Ausweisübergabe eingehoben. Im Falle des Vereinsaustrittes wird diese Gebühr gegen Kartenrückgabe wiedererstattet

Ehrenmitglieder oder V.I.P Mitglied.

Mitgliedschaft ist immerwährend und endet nur auf eigenen Antrag oder Beschluss des Vorstandes.

Kein Stimmrecht im Vorstand und der Generalversammlung

Zum Ehren- oder V.I.P. Mitglied wird man vom Vorstand nach Vorschlag gewählt. Es müssen außerordentliche Leistungen im Sinne des Vereines oder für den Verein erbracht werden um zu einem Ehren- oder V.I.P Mitglied erhoben zu werden.

Mitgliedsgebühr:

Keine

Mitgliedsausweis: Ja – im Scheckkartenformat.

Eine Manipulationsgebühr für den Fall des Verlustes, der Herstellung, der Wiederbeschaffung oder der Ausschreibung zur Fahndung  im Diebstahlsfalle in der Höhe von  € 20.- wird bei Ausweisübergabe eingehoben. Im Falle des Vereinsaustrittes wird diese Gebühr gegen Kartenrückgabe wiedererstattet